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   OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07   

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OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07 (https://dejure.org/2008,9274)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2008 - 5 ME 491/07 (https://dejure.org/2008,9274)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 (https://dejure.org/2008,9274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit bei kommunalen Wahlbeamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 81 Abs. 3 NGO
    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum Kommunalbeamten auf Zeit; Verpflichtung des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung wesentlicher Auswahlerwägungen; Eingeschränkte Anwendbarkeit der Gewährleistungen aus Art. 33 Abs. 2 GG bei ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; NGO § 81 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenverhältnis auf Zeit; Begründung; Bestenauslese; Bürgermeister; Dokumentationspflicht; Kommunalwahlbeamter; Konkurrentenstreit; Leistungsgrundsatz; Vorschlagsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum Kommunalbeamten auf Zeit; Verpflichtung des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung wesentlicher Auswahlerwägungen; Eingeschränkte Anwendbarkeit der Gewährleistungen aus Art. 33 Abs. 2 GG bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsVBl 2008, 133
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1992 - 5 M 2798/92

    Gemeinderat; Niedersachsen; Kommunalbeamtenwahl; Ermessensbindung; Eignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Ihre Anfechtung wegen Ermessensmissbrauchs ist mit ihrem Wesen unvereinbar (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 25.6.1992 - 5 M 2798/92 - Thür. OVG, a. a. O.; Thür. VerfGH, Beschl. v. 8.8.2007 - 7/06 -, zitiert nach juris, Langtext Rn. 24; OLG Rostock, Urt. v. 8.6.2000 - 1 U 179/98 -, zitiert nach juris, Langtext Rn. 62 ff.).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 25. Juni 1992 (- 5 M 2798/92 -) noch die Auffassung vertreten hat, der Geltungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG werde durch das Erfordernis der Wahlentscheidung eingeschränkt, der Wahlbeamte müsse lediglich die nach § 81 Abs. 3 i. V. m. § 61 Abs. 4 NGO a. F. erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen (vgl. nunmehr § 81 Abs. 3 Satz 8 NGO), ohne dass diese Vorschriften dem Interesse des Mitbewerbers dienten und daher ein unterlegener Bewerber nicht durch die Wahl eines anderen Bewerbers in eigenen Rechten verletzt sein könne (vgl. ebenso: OLG Rostock, Urt. v. 8.6.2000 - 1 U 179/98 -, zitiert nach juris, Langtext Rn.62), ist daran mit Blick auf den Bedeutungsgehalt des Art. 33 Abs. 2 GG nicht mehr festzuhalten sein.

  • OLG Rostock, 08.06.2000 - 1 U 179/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Ihre Anfechtung wegen Ermessensmissbrauchs ist mit ihrem Wesen unvereinbar (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 25.6.1992 - 5 M 2798/92 - Thür. OVG, a. a. O.; Thür. VerfGH, Beschl. v. 8.8.2007 - 7/06 -, zitiert nach juris, Langtext Rn. 24; OLG Rostock, Urt. v. 8.6.2000 - 1 U 179/98 -, zitiert nach juris, Langtext Rn. 62 ff.).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 25. Juni 1992 (- 5 M 2798/92 -) noch die Auffassung vertreten hat, der Geltungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG werde durch das Erfordernis der Wahlentscheidung eingeschränkt, der Wahlbeamte müsse lediglich die nach § 81 Abs. 3 i. V. m. § 61 Abs. 4 NGO a. F. erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen (vgl. nunmehr § 81 Abs. 3 Satz 8 NGO), ohne dass diese Vorschriften dem Interesse des Mitbewerbers dienten und daher ein unterlegener Bewerber nicht durch die Wahl eines anderen Bewerbers in eigenen Rechten verletzt sein könne (vgl. ebenso: OLG Rostock, Urt. v. 8.6.2000 - 1 U 179/98 -, zitiert nach juris, Langtext Rn.62), ist daran mit Blick auf den Bedeutungsgehalt des Art. 33 Abs. 2 GG nicht mehr festzuhalten sein.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - 1 B 1146/01

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats i.R.d. Bestellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Eine Begründung könnte über die vielfältigen und möglicherweise widersprüchlichen Motive der Mitglieder des Wahlgremiums keinen Aufschluss geben und wäre deshalb wertlos (so zutreffend: OVG Nordr.-Westf., Beschl. v. 9.11.2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291, zitiert nach juris, Langtext Rn. 8; BVerfG, Beschl. v. 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 -, BVerfGE 24, 268 ; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.3.1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173 ).
  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Eine Begründung könnte über die vielfältigen und möglicherweise widersprüchlichen Motive der Mitglieder des Wahlgremiums keinen Aufschluss geben und wäre deshalb wertlos (so zutreffend: OVG Nordr.-Westf., Beschl. v. 9.11.2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291, zitiert nach juris, Langtext Rn. 8; BVerfG, Beschl. v. 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 -, BVerfGE 24, 268 ; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.3.1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173 ).
  • OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Eine Begründung könnte über die vielfältigen und möglicherweise widersprüchlichen Motive der Mitglieder des Wahlgremiums keinen Aufschluss geben und wäre deshalb wertlos (so zutreffend: OVG Nordr.-Westf., Beschl. v. 9.11.2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291, zitiert nach juris, Langtext Rn. 8; BVerfG, Beschl. v. 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 -, BVerfGE 24, 268 ; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.3.1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Durch eine unzureichende Dokumentation wird daher gerichtlicher Rechtsschutz in unzumutbarer Weise erschwert (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, DÖD 2007, 279 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Dies ist der Fall zum einen, wenn der Dienstherr ihn wegen Nichterfüllung des Anforderungsprofils in unzulässiger Weise vom weiteren Auswahlverfahren ausgenommen hat, und zum anderen, wenn der ausgewählte Bewerber selbst das Anforderungsprofil nicht erfüllt und damit der unterlegene Bewerber unmittelbar durch die Auswahlentscheidung in seinen Rechten verletzt wird, weil nur Bewerber ausgewählt werden dürfen, die allen Anforderungskriterien gerecht werden (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005 - 2 B 6/05 -, zitiert nach juris, Langtext Rn. 3 m. N.).
  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Selbst wenn der Senat mit dem Antragsteller davon ausgeht, dass die Wahl und die ihr vorangehende Vorauswahl des Bürgermeisters, die in seinen Vorschlag mündet, dahingehend einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist, ob ein Bewerber die objektiven Voraussetzungen der Ausschreibung, mithin das Anforderungsprofil, erfüllt (vgl. dazu nur: Thür. OVG, Beschl. v. 30.3.2007 - 2 EO 729/06 -, ThürVBl. 2007, 187 ff., zitiert nach juris, Langtext Rn. 42), ist damit noch nicht zugleich die Feststellung getroffen, dass jede Missachtung des Anforderungsprofils im Auswahlverfahren eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines unterlegenen Mitbewerbers darstellt.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07
    Es spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte am Maßstab des Bewerbungsverfahrensanspruchs des unterlegenen Bewerbers nicht daran gehindert sind, derartige Wahlentscheidungen dahingehend zu überprüfen, ob das Gremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Bindungen beachtet hat, ob die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung der originären Entscheidungsspielräume die Wahlentscheidung rechtfertigen können und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 19.6.1997 - BVerwG 2 C 24.96 -, BVerwGE 105, 89 ; OVG Nordr.-Westf., a. a. O., zitiert nach juris, Langtext Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2021 - 6 B 1176/21

    Auswahlverfahren für Beigeordnetenstelle in Duisburg muss wiederholt werden

    vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2018 - 2 B 10272/18 -, DÖD 2018, 156 = juris Rn. 8 ff. (Wahl des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, IÖD 2017, 134 = juris Rn. 7; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 2 M 102/14 -, NVwZ-RR 2015, 708 = juris Rn. 6; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13 -, a. a. O. Rn. 37 (Ortsamtsleitung); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, NdsVBl 2008, 133 = juris Rn. 20; OVG Thüringen, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729/06 -, a. a. O. Rn. 40; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NWVBl 2002, 266 = juris Rn. 10 (Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamts).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 -2 BvR 2453/15 -, a. a. O. Rn. 28 m. w. N.; siehe auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, a. a. O. Rn. 20 m. w. N.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 -2 BvR 2453/15 -, a. a. O. Rn. 28 (Bundesrichterwahl); Zöllner, Die Wahl von Amtsträgern durch das Parlament - ein rechtsschutzfreier Raum?, a. a. O., S. 370; OVG-Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, a. a. O. Rn. 9; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13 -, a. a. O. Rn. 37 ff. (Ortsamtsleitung); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, a. a. O. Rn. 21, unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung, vgl. dazu Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124 = juris.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 -2 BvR 2453/15 -, a. a. O. Rn. 28; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2008 -5 ME 491/07 -, a. a. O. Rn. 20 m. w. N.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, a. a. O. Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, a. a. O. Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, a. a. O. Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, a. a. O. Rn. 8 (Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamts).

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 6 B 583/21 -, juris Rn. 30 f. m. w. N., vom 25. Juli 2016 - 6 A 1845/15 -, juris Rn. 6, 12, sowie vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NWVBl. 2002, 266 = juris Rn. 8 f. unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Begründung der Wahlentscheidung von Richterwahlausschüssen; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, a. a. O. Rn. 20; VG Münster, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 4 L 670/11 -, juris Rn. 29 m. w. N.; B. Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht Kommentar, 31. UPD Juli 2021, § 6 BeamtStG Rn. 8.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2018 - 2 B 10272/18 -, a. a. O. Rn. 10 (Wahl des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 2 M 102/14 -, a. a. O. Rn. 6; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13 -, a. a. O. Rn. 37 (Ortsamtsleitung); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, a. a. O. Rn. 21; OVG Thüringen, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729/06 -, a. a. O. Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, a. a. O. Rn. 10 (Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamts).

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Ob diese Bindungen im Hinblick auf die Hochschulautonomie ihrerseits einzuschränken sind (vgl. hierzu bezüglich der kommunalen Wahlbeamten: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 - juris Rn. 20; OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729/06 - juris Rn. 40), kann offenbleiben.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

    Es spricht aber bereits Überwiegendes dafür, dass diese Grundsätze in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit dann nicht im gleichen Maße anzuwenden sind, wenn - wie hier - die Entscheidungsbefugnis über die Besetzung des freien Dienstpostens einem Wahlgremium übertragen ist (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris zum Konkurrentenstreit bei kommunalen Wahlbeamten).
  • VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23

    Kommunaler Wahlbeamter; Wahl nach Ermessen; Wahlbeamter; Wahl eines kommunalen

    Sowohl der Hauptverwaltungsbeamte bei seinem Vorschlag als auch die Vertretung bei ihrer Wahl dürfen die gesetzlichen Bindungen und insbesondere das Prinzip der Bestenauslese nicht außer Acht lassen ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Eine Besetzung der Stelle des Ersten Kreisrates bedarf der Wahl durch den Kreistag gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG , wonach die Person vom Hauptverwaltungsbeamten vorgeschlagen werden muss, wobei - wie dargestellt - der Hauptverwaltungsbeamte bei seiner Wahl das Prinzip der Bestenauslese beachten muss ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 21).

    Durch die bereits dargelegte besondere Tätigkeit und Stellung kommunaler Wahlbeamter und dem Wesen einer freien, nur den Bindungen des Gesetzes und des Gewissens unterworfenen Wahl wäre eine Wahl nach Ermessen im Sinne von § 40 VwVfG keine echte Wahl ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und den zuvor ausgeführten Gewährleistungen aus Art. 33 Abs. 2 GG im Anwendungsbereich kommunaler Wahlbeamten bedarf die Wahl ebenso wenig wie das Vorschlagsrecht des Hauptverwaltungsbeamten als solche keiner Begründung, weil die Entscheidungsbefugnis über die Besetzung des freien Dienstpostens einem politisch zusammengesetzten, demokratisch legitimierten Wahlgremium - hier dem Kreistag - übertragen ist ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 19; ebenso OVG NRW; Beschl. v. 16.11.2021 - 6 B 1176/21 -, juris Rn. 45 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 6 B 1180/15

    Vorläufige Untersagung der Besetzung der Stelle eines Amtsleiters des Jugendamtes

    Selbst wenn mit der Antragsgegnerin angenommen würde, dass die Besetzung von Wahlbeamtenstellen, vgl. hierzu: VG Münster, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 4 L 670/11 -, juris, unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, juris, und auch jegliche andere Stellenbesetzung durch Ratsentscheidung Einschränkungen in den Gewährleistungen des Art. 33 Abs. 2 GG nach sich zöge, wäre ihre Entscheidung rechtswidrig erfolgt.
  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Für die Wahl von Kommunalbeamten wird in der Literatur zwar die Auffassung vertreten, dass Art. 33 Abs. 2 GG keine Anwendung findet (Kunig in: von Münch/Kunig, GG , Kommentar, 6. Aufl., 2012, Art. 33 Rz. 21; Badura in: Maunz-Dürig, GG , Kommentar, Std: Mai 2009, Art. 33 Rz. 24; Masing in: Dreier, a. a. O., Art. 33 Rz. 43; Jachmann in: v. Mangoldt/Klein/Starck, a. a. O., Art. 33 Rz. 15; auch: OLG Rostock, Urteil vom 08.06.2000 - 1 U 179/98 -, [...]), in der Rechtsprechung wird hingegen überwiegend die Geltung des Art. 33 Abs. 2 GG auch bei der Besetzung eines Dienstpostens mit einem kommunalen Wahlbeamten anerkannt (NdsOVG, Beschl. vom 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, [...]; ThürOVG, Beschl. vom 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, [...]; für einen Beigeordneten: OVG Bln-Bbg, Beschl. vom 21.08.2008 - OVG 4 S 26.08 -, [...]; offen gelassen für ein hauptamtliches Magistratsmitglied: OVG Bremen, Beschl. vom 17.12.2001 - 1 B 468/01 - Nord ÖR 2002, 131).

    Die Durchsetzung des Leistungsgrundsatzes wird dadurch gewährleistet, dass die Gerichte die Auswahlentscheidung daraufhin überprüfen können, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und die gesetzlichen Bindungen beachtet hat, ob die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung der originären Entscheidungsspielräume die Wahlentscheidung rechtfertigen können und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen im angegriffenen Beschluss unter Nr. 2 c); NdsOVG, Beschl. vom 22.01.2008, a. a. O.; ThürOVG, Beschl. vom 30.03.2007, a. a. O.; zur Entscheidung eines Richterwahlausschusses: BVerwG, Urt. vom 19.06.1997 - 2 C 24/96 -, BVerwGE 105, 89 ; HambOVG, Beschl. vom 14.08.2012 - 5 Bs 176/12 -, [...]; vgl. auch: OVG LSA, Beschl. vom 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, [...]).

    Bereits mit dem Vorschlagsrecht der Beiräte, aber mehr noch mit der Ausgestaltung der Ortsamtsleitung als Wahlbeamtenverhältnis hat der Orts- bzw. Landesgesetzgeber jedoch die Auswahlentscheidung für den Einfluss politischer Erwägungen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Beirat und Ortsamtsleitung geöffnet, wobei dahingestellt bleiben kann, ob diese politischen Erwägungen als Gesichtspunkt der persönlichen Eignung der Bewerber im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG Berücksichtigung finden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, [...]; kritisch: Jaeckel, VerwArch 2006, S. 220, 227), oder ob den politischen Erwägungen ein gegenüber den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach Art. 33 Abs. 2 GG eigenständiger, im Demokratieprinzip wurzelnder Gehalt zukommt.

  • VG Bremen, 22.10.2013 - 6 V 853/13

    Bewerbung um ein Beamtenverhältnis auf Zeit, Baudezernent

    Durch eine Mehrheitswahl sollen vielmehr gerade unterschiedliche Motive und verschiedene, auch widersprüchliche Standpunkte innerhalb des demokratisch legitimierten Wahlgremiums wirksam werden (vgl. zum Ganzen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -- juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 - juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

    Durch eine Mehrheitswahl sollen vielmehr gerade unterschiedliche Motive und verschiedene, auch widersprüchliche Standpunkte innerhalb des demokratisch legitimierten Wahlgremiums wirksam werden (vgl. zum Ganzen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -- juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 - juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

  • VG Minden, 24.09.2021 - 4 L 354/21
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, juris, Rdn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, juris, Rdn. 10; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 L 630/20 -, juris, Rdn. 27; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 12 L 1212/13 -, juris, Rdn. 23; VG Münster, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 4 L 670/11 -, juris, Rdn. 29.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, juris, Rdn. 20; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 L 630/20 -, juris, Rdn. 26; VG Münster, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 4 L 670/11 -, juris, Rdn. 27.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, juris, Rdn. 21.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, juris, Rdn. 13 (unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rdn. 34 zur Bundesrichterwahl); Nds. OVG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491/07 -, juris, Rdn. 22.

  • VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Durch eine Mehrheitswahl sollen vielmehr unterschiedliche Motive und verschiedene, auch widersprüchliche Standpunkte innerhalb des demokratisch legitimierten Wahlgremiums wirksam werden (vgl. zum Ganzen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht deswegen überwiegend davon aus, dass die Gerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; in der Sache ähnlich OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).

    Dazu gehört auch der Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - Rz. 21 juris).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem

    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat in seinem von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 22. Januar 2008 (5 ME 491/07) entschieden hat, dass das Vorschlagsrecht des Bürgermeisters, das bis zum 31. Oktober 2011 in § 81 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - NGO - normiert war (vgl. seit dem 1.11.2011 § 109 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG -), sowie die Wahl als solche keiner Begründung bedürfen, weil es in der Natur der Sache liegt, dass in eine Wahlentscheidung eines aus Personen unterschiedlicher politischer Ausrichtung zusammengesetzten Gremiums wie dem Rat die unterschiedlichsten Vorstellungen und Motive eingehen.
  • VG Münster, 03.01.2012 - 4 L 670/11

    Ernennung des vom Rat zum Beigeordneten der Stadt Münster für Bürgerservice,

  • VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12

    Stellenbesetzung hauptamtlicher Stadtrat als Dezernent für die Bereiche Schule

  • VG Potsdam, 12.08.2016 - 1 L 595/16
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2010 - 5 LA 105/09

    Benachteiligung aus Gründen des Alters i.R.e. Besetzungsvorschlages für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2016 - 6 A 1845/15

    Entschädigungsbegehren einer Beamtin wegen einer gegenüber dem gewählten

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2023 - 5 ME 55/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Landesbeauftragter für den Datenschutz;

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2013 - 12 L 1212/13

    Beigeordnetenstelle in Datteln darf besetzt werden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - 15 SaGa 1829/08

    Kein Anspruch auf Offenhaltung der Stelle nach Abschluss eines Arbeitsvertrages

  • VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07

    Schadensersatz wegen Nichternennung; Mitverschulden; Bestimmung des Kanzlers

  • VG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 B 2782/09

    Stellenbesetzung; Vorschlagsrecht

  • VG Düsseldorf, 11.01.2022 - 26 L 2363/21
  • VG Köln, 07.06.2022 - 19 L 48/22
  • VG Köln, 03.06.2019 - 19 L 610/19
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